Aktuelles


Zurück zur Übersicht

28.08.2025

Verpackungswahnsinn

Am 6. August erließ das Umweltbundesamt eine Allgemeinverfügung, bei der die Verpackung von einem Christstollen, als abgabepflichige Einwegkunststoffverpackung gilt.
Bereit imm Juni 2024 hatte die Einwegkunststoffkommision ausdrücklich empfohlen, diese Art von Verpackung nicht in das Gesetz mit aufzunehmen. Schließlich ist ein Stollen bis zu 750-Gramm nicht zum Sofortverzehr geeignet.



Zurück zur Übersicht



E-Mail
Anruf
Infos
Instagram